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Aktuelle Informationen zu den Corona-Schutzmaßnahmen

Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen! Touristische Übernachtungen sind in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt. Bitte beachten Sie jedoch die aktuellen Vorgaben der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für die Anreise nach Rügen sowie Ihren Aufenthalt bei uns:

Vor der Anreise: vollständig geimpft bzw. genesen oder getestet

 

Als vollständig geimpft gilt jeder, der mindestens 14 Tagen vor Anreise vollständig geimpft wurde. Dies bedeutet für alle Impfstoffe außer dem von Johnson & Johnson, dass Sie bereits beide Impfungen erhalten haben. Bei Johnson & Johnson reicht eine Impfung. Als Nachweis müssen Sie Ihren Impfpass oder die digitale Impfbescheinigung vorlegen.

Als genesen gilt jeder, deren Covid-19-Erkrankung mindestens 28 Tage, aber nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Als Nachweis müssen Sie eine Bestätigung des Gesundheitsamtes, eines Arztes oder eines positives PCR-Tests vorlegen. 

Für den aktuellen Test gilt, dass er tagesaktuell sein muss. Die Testung sollte möglichst vor Reiseantritt erfolgen. Wir selbst bieten keine Testmöglichkeit an!

Ausnahmen gelten für Kinder unter 7 Jahren, die weder geimpft noch getestet sein müssen; für Kinder zwischen 7 und 11 Jahren, die nicht geimpft, aber getestet sein müssen; für Schwangere, die nicht geimpft, aber getestet sein müssen; für Menschen, die nicht geimpft werden können, die aber getestet sein müssen sowie ein ärztliches Attest, das die Unmöglichkeit der Impfung glaubhaft belegt, vorzuzeigen haben.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir Sie beim Fehlen der genannten Voraussetzungen nicht bei uns einchecken dürfen! Für weitere Informationen rund um Corona und die gesetzlichen Vorgaben empfehlen wir Ihnen die Webseite des Tourismusverbandes der Insel Rügen.

Während des Aufenthaltes: alle 3 Tage testen lassen

Während Ihres Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern sind Sie verpflichtet, sich alle drei Tage testen zu lassen. Sie sind verpflichtet, einen entsprechenden Testnachweis jederzeit vorzeigen zu können.

Wellnesslandschaft, Fitnessbereich, Hobbyraum, Lounge:

Gemäß den aktuellen Vorgaben sind unsere Wellnesslandschaft (außer Dampfsauna), unser Fitnessbereich, unser Hobbyraum und unsere Lounge geöffnet. Da sich die Corona-Pandemie jedoch jederzeit anders entwickeln kann und sich behördliche Vorgaben schnell und teilweise ohne Vorwarnung ändern, kann es passieren, dass wir gezwungen sind, diese Bereiche ganz oder teilweise zu schließen. Wir müssen uns selbstredend an behördliche Vorgaben halten und können deshalb keine verbindliche Aussage treffen, ob die genannten Gemeinschaftsflächen während Ihres Aufenthaltes geöffnet sein werden. 

Stornierungsregeln während der Pandemie:

Damit Sie möglichst flexibel planen können, bieten wir zurzeit nur unsere Standardrate an, die grundsätzlich ohne speziellen Grund bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei stornier- oder umbuchbar ist. 

Sollten zu dem von Ihnen gebuchten Reisezeitraum touristische Übernachtungen auf Rügen verboten sein, können Sie Ihre Buchung selbstverständlich noch bis zum Anreisetag kostenfrei stornieren oder umbuchen. Dies gilt auch, wenn das Land Mecklenburg-Vorpommern die Einreise aus bestimmten Bundesländern oder Landkreisen untersagt und Sie aus einem solchen kommen.

Sollten touristische Übernachtungen auf Rügen jedoch ohne Einschränkungen erlaubt sein, Sie jedoch aufgrund einer persönlichen Covid-19-Erkrankung oder aufgrund spezifischer Auflagen in Ihrem Herkunftsort nicht anreisen können, so gelten die üblichen Stornierungsregeln. Wir empfehlen für diesen Fall den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die diese Risiken abdeckt.

Die Tatsache, sich nicht geimpft haben zu lassen oder einen Testnachweis zu verweigern, stellt keinen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung da. Die üblichen Stornierungsregeln gelten in diesem Fall.

Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam für eine Eindämmung der Pandemie kämpfen!

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